Hier etwas aus dem Archiv. Das damalige Telefoninterview mit Frau Petra Meier, stellvertretende Vorsitzende der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, die damals den Vorsitz des Zwölfergremiums zur Indizierung des Rammmstein Albums ‘Liebe ist für alle da’ hatte.
Das mühevoll abgetippte Interview findet ihr hier.
Bundesprüfstelle – Interview zur Rammstein Indizierung.pdf
Aufgewärmt, aus Gründen.
Einheizradio: „Wie definiert sich denn Jugendgefährdung?“
Frau Meier: „Es gibt im Jugendschutzgesetz verschiedene Tatbestände, die eine Jugendgefährdung begründen. Dazu zählen zum Beispiel verrohend wirkende Medien, also die Gewaltdarstellungen sind, die so drastisch sind und detailliert, dass man sagt, davon gehe eine verrohende Wirkung auf Kinder und Jugendliche aus. Auch Anreiz zum Rassenhass kann ein Tatbestand oder ist ein Tatbestand der Jugendgefährdung. Pornografie zum Beispiel wäre ein Tatbestand der schweren Jugendgefährdung, es gibt auch noch die Verherrlichung des Nationalsozialismus. Also wie gesagt, dass sind so verschiedene Tatbestände die eben genannt werden.“
interview zur indizierung der lifad – Mitschnitt vom mp3-Player
Einheizradio: „Wie das funktioniert haben sie schon erklärt, dass es über Instanzen läuft, also ich kann nicht sagen; ‘Mir gefällt das neue Fokus Titelblatt nicht’.“
Frau Meier: „Also wenn ein einzelner Bürger oder eine einzelne Bürgerin der Auffassung ist, dass etwas jugendgefährdend ist oder sein könnte, dann kann man sich nicht direkt an die Bundesprüfstelle wenden und das Objekt hier her schicken, dass es geprüft wird, sondern es müsste über zum Beispiel das örtliche Jugendamt hier her geschickt werden, mit einem offiziellen Antragsschreiben. Aber es gibt eben in Deutschland jede Behörde, die Antragsberechtig wäre, also man hat da als Bürger sehr viele Kontaktmöglichkeiten.“
Einheizradio: „Ok, das wäre meine letzte Frage gewesen, wie man da aktiv mitarbeiten kann, danke sehr.

(2) Den Beschränkungen des Absatzes 1 unterliegen, ohne dass es einer Aufnahme in die Liste und einer Bekanntmachung bedarf, schwer jugendgefährdende Trägermedien, die:
3.Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen und ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, ohne dass ein überwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Berichterstattung vorliegt,
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