„Christoph Keese, Sprecher des Arbeitskreises Urheberrecht des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger und des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger, Axel Springer AG, Berlin“
Das dürfte für Kopfschütteln und Facepalming ausreichen aber das ist noch gar nichts.
Es gab gestern eine Anhörung im Bundestag zum Thema „Leistungsschutzrecht“. Dazu wurden 9 Experten geladen. Die Veranstaltung durfte weder gefilmt, noch per Live-Stream übertragen werden. Der Hauptbetroffene des Ansinnens dieser Anhörung war Google bzw. sämtliche Suchmaschinen. Google Vertreter wurden jedoch nicht eingeladen, dafür war der Axel Springer Verlag wortführend anwesend.
Es ging um das Bestreben, zu erwirken „dass Presseverlage im Online-Bereich nicht schlechtergestellt sind als andere Werkvermittler.“ Mit ’schlechter gestellt‘ versucht mein verwirrter Verstand einzuordnen, dass es die Einnahmen betreffen könnte und bietet mir aufgrund eines Kurzschlusses in den Synapsen einen Zusammenhang an, der daraus besteht, dass Onlineausgaben von Zeitungen, im Gegensatz zu gedruckten Zeitungsausgaben, meistens kostenlos sind.
Ich könnte mit diesem gedanklichen Kurzschluss sogar richtig liegen, denn die angestrebte Veränderung würde den Onlinemedien Finanzmittel einspielen, sofern sie funktionierte. Wovon ich aber in keinster Weise überzeugt bin.
Der Vorstoß zum Leistungsschutzrecht sieht vor, dass Suchmaschinen dafür an die entsprechenden Zeitungsverlage Geld bezahlen sollen, weil in den Suchergebnissen diese 2 Zeilen Textausschnitt abgebildet werden, die dem Suchenden näher differenzieren, welcher Link der in seiner Recherche weiterführende ist. Die sogenannten Snippets.
Die praktische Umsetzung dessen können wir uns leicht vorstellen. Google bezahlt natürlich nicht dafür, weil eigentlich Google derjenige wäre, der hier Forderungen stellen dürfte. Da die Suchfunktion den Verlagen Leser zuführt. Dies in einem Maße, wie es noch keine Werbung geschafft hat. Google wird nicht bezahlen, das Resultat ist, dass Snippets in Deutschland nicht mehr verfügbar sind. Die Suchergebnisse präsentieren uns „pure Links“ und Zeit springt um 15 Jahre Internetentwicklung zurück.
Über die Konsequenzen des Leistungsschutzrechtes für Blogger reden wir heute mal gar nicht. Als konsequentes leistungsschutzrechtliches Vorgehen in Bezug auf Printmedien, möchte ich den Vorschlag einreichen, dass künftig die Printerzeugnisse nicht mehr in einer Weise ausgelegt werden dürfen, dass jemand die Inhalte wahrzunehmen imstande ist, der dieses Produkt nicht gekauft hat. Ich möchte, dass es zukünftig vermieden wird, dass ich beim Bezahlen an der Tanke und beim Brot kaufen beim Bäcker, die Titelseite der ausliegenden Bildzeitung lesen muss, ohne dieses Produkt gekauft zu haben.